Niedersachsens Landwirtschaftsminister besuchte erste Anlage
Neue Kleinvoliere für Legehennen offiziell vorgestellt
Vor allem die Gruppengröße von 60 Hennen mit der damit verbundenen Bewegungsfläche sowie die verbesserte räumliche Anordnung der Funktionsbereiche Nest, Sitzstange, Einstreu bieten den Tieren eine verhaltens- und tiergerechte Unterbringung. Damit nimmt Deutschland die
führende Position im Tierschutz bei der Legehennenhaltung ein, da die „Kleinvoliere“ über die EU-Vorgaben der Hennenhaltungsrichtlinie hinausgeht und auch die Anforderungen an die Bodenhaltung strenger sind als in den
übrigen Mitgliedstaaten.
Der Vorsitzende des BDE, Dr. Bernd Diekmann, übergab an Minister Ehlen eine vom BDE und dem Deutschen Bauernverband getragene Resolution mit der Forderung für eine zeitnahe Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Zulassung der „Kleinvoliere“ als eine unter den Aspekten des Tier-, Verbraucher-, Umweltschutzes optimale Haltungsform. Nur dann würde einerseits eine Investitionswelle zur Verbesserung des Tierschutzes bei Legehennen in Deutschland ausgelöst, andererseits wird nur dann auch eine leistungsfähige, heimische Legehennenhaltung, einschließlich der Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Stufen, erhalten bleiben.
Verbesserungswünsche der FAL Studie in die Praxis umgesetzt
Die Entwicklung der „Kleinvoliere“ basiert auf den Erkenntnissen des unter der wissenschaftlichen Leitung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) durchgeführten vierjährigen Modellvorhabens und den daraus abgeleiteten Verbesserungsvorschlägen der Agrarministerkonferenz in Osnabrück vom 26. März 2004. In dem einstimmigen Beschluss der
Agrarminister und der Bundesregierung wird festgestellt, dass die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in allen Aspekten – insbesondere hinsichtlich Größe, Gestaltung und Anordnung verschiedener
Funktionsbereiche (Sitzstangen, Sandbad) – ausreichend wären, um eine in allen Punkten verhaltensgerechte Haltung zu gewährleisten.
Mit der vorgestellten „Kleinvoliere“ sind die Verbesserungen erfolgreich realisiert worden. Die Höhe der Sitzstangen im hinteren Bereich der Voliere wurde so optimiert, dass die Tiere ungehindert darunter durchlaufen können, ohne die Tiere auf den Sitzstangen zu behindern. Die Größe der Nestflächen und die Größe der Einstreuflächen wurden entsprechend der Forderungen erweitert.
Die Beleuchtung wurde so optimiert, dass das Licht, das auf die Einstreuflächen fällt, heller und das auf die Nester fällt, dunkler ist. Zusätzlich wurde die Einstreumatte konstruktiv heller gestaltet, so dass bei optimal angeordneter Stallbeleuchtung das Licht zusätzlich reflektiert. Darüber hinaus wurde eine größere individuelle Fläche durch die Vergrößerung der Gruppen von 20 auf 60 Tiere geschaffen.
Deutschland nimmt mit neuer „Kleinvoliere“ EU-weit Vorreiterrolle ein
Diese mit Unterstützung des BDE entwickelte neue „Kleinvoliere“ mit optimierter Sitzstangenanordnung und erweitertem Nest sowie geeigneter Scharrmöglichkeiten bietet den Hennen ausreichend Raum, um ihre natürlichen Verhaltens-weisen ausleben zu können. Im Sinne der von der Bundesregierung angestrebten Ausrichtung der Landwirtschaft nach den Grundsätzen der Nach-haltigkeit, erfüllt gerade dieses Haltungssystem den ganzheitlichen Ansatz von Tier-, Verbraucher- und Umweltschutz und Ökonomie.
Mit der Aufnahme der „Kleinvoliere als zusätzliche Haltungsform neben der Boden- und Freilandhaltung in die deutsche „Legehennenhaltungsverordnung“ könnte Deutschland EU-weit eine Vorreiterrolle bezüglich der Weiterentwicklung zukunftsorientierter und innovativer Legehennenhaltungssysteme einnehmen.
„Nachdem nun die Eiererzeuger in Zusammenarbeit mit der Stalltechnikindustrie auf Basis fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen und praktischer Erprobungen die „Kleinvoliere“ zu einer tierschutz-gerechten und innovativen Haltungsform entwickelt haben, ist es nun an den Bundesländern und insbesondere an Bundesministerin Renate Künast, die neue „Kleinvoliere“ zusammen mit der Verabschiedung der Tierschutzbestimmungen zur Schweinehaltung in die Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung aufzunehmen.
Alle Legehennenhalter in Deutschland brauchen schnellstens eine Planungssicherheit für ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft“, so die Forderung des BDEVorsitzenden Dr. Bernd Diekmann.