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Zeitnahe Zulassung der Kleinvoliere gefordert
BDE-Vorsitzender übergab Resolution an Minister Ehlen
Nur dann würde einerseits eine Investitionswelle zur Verbesserung des Tierschutzes bei Legehennen in Deutschland ausgelöst, andererseits wird nur dann auch eine leistungsfähige, heimische Legehennenhaltung, einschließlich der Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Stufen, erhalten bleiben.
Die Resolution im Wortlaut:
R E S O L U T I O N
Der Vorstand des Bundesverbandes Deutsches Ei e. V. (BDE) hat in einer erweiterten Sitzung des Vorstandes, zusammen mit den Vorsitzenden der Geflügelwirtschaftsverbände aller Bundesländer und auch zusammen mit dem Deutschen Bauerverband (DBV) folgende Resolution gefasst:
1. der Bundesverband Deutsches Ei e. V. (BDE) und der Deutsche Bauernverband (DBV) tragen uneingeschränkt die Verbesserungsvorschläge der FALStudie zur räumlichen Anordnung der Sitzstangen, zur Größe des Nestes, zur Verbesserung des Einstreubereiches und zur Ausleuchtung der Käfige,
2. bei der Besatzdichte sowie der Käfighöhe wird eine Änderung der Fläche von 750 cm² pro Hennen bzw. 45 cm Höhe gemäß des FAL-Berichtes für nicht erforderlich gehalten. Zugeständnisse im begrenzten Umfange sind nur dann für zukünftige Neuanlagen tragbar, wenn dies zu einer Aufnahme dieser neuen tierschutzgerechten Haltungsform (Kleinvoliere) in die nationale Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung bis Ende 2004 führen wird und die vorhandenen ausgestalteten und nachrüstbaren Systeme, sofern diese nachgerüstet werden, gleichzeitig auch unbefristet zugelassen werden.
Der Bundesverband Deutsches Ei e. V. (BDE) und der Deutsche Bauernverband (DBV) fordern jetzt die Bundesländer, ganz im Geiste des Beschlusses der Agrarministerkonferenz in Osnabrück, nachdrücklich auf, die Bundesregierung zu der wissenschaftlich aufgezeigten, tierschutzgerechten Lösung der Blockade der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung zu drängen und den weiterentwickelten ausgestalteten Käfig als Kleinvoliere umgehend zuzulassen. Damit würde einerseits eine Investitionswelle zur Verbesserung des Tierschutzes bei Legehennen in Deutschland ausgelöst, andererseits wird nur dann auch eine leistungsfähige, heimische Legehennenhaltung, einschließlich der Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Stufen, erhalten bleiben.
Hintergrund:
Die Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 hat in Kenntnis der Ergebnisse und Aussagen zum Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig festgestellt, dass mit dem Gutachten die Möglichkeit der Entwicklung einer „Kleinvoliere“ aufgezeigt worden sei.
Die Agrarminister haben deshalb das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Agrarminister am 8. Oktober 2004 in Abstimmung mit den Ländern, der Geflügelwirtschaft und den Tierschützern, Eckwerte für eine solche Haltungsform auf der Basis der vorliegenden Ergebnisse des Modellvorhabens Ausgestalteter Käfig zu erarbeiten.
Am 1. Juni 2004 hatte das BMVEL zu einem Runden Tisch Legehennenhaltung eingeladen. Dabei zeigte sich, dass seitens der Tierschutzverbände keinerlei Handlungsbedarf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung gesehen wird, sondern die bestehenden Vorschriften für den Tierschutz als unverrückbare Mindestanforderungen angesehen würden.
Seitens der Geflügelwirtschaft wurde die Bereitschaft bekundet, die im Rahmen der Pilotstudie festgestellten Defizite der untersuchten ausgestaltete Käfige, durch Umsetzung der von den Wissenschaftlern vorgeschlagenen Verbesserungen kurzfristig weiter zu entwickeln. Über eine deutliche Anhebung der Systemgröße soll dazu durch den der sog. Omnibuseffekt das Platzangebot vergrößert und eine bessere Trennung der verschiedenen Funktionsbereiche erreicht werden.
In der ersten Sitzung der vom BMVEL einberufenen Arbeitsgruppe Kleinvoliere am 19. Juli 2004, hat die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) nunmehr ein schematisches Konzept-Modell für eine Kleinvoliere vorgelegt. Dieses Konzept-Modell ist gekennzeichnet durch eine Haltung der Hennen in zwei Ebenen, bei einer Käfighöhe von 120 cm.
Mit dem Konzept-Modell der vorgeschlagenen „Kleinvoliere“ entfernt sich die FAL allerdings von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den ausgestalteten Käfigen und damit auch von den Erfahrungen der Praxis soweit, dass nur noch sehr begrenzte Rückschlüsse zur Beurteilung dieses Konzept-Modells aus dem Modellvorhaben gezogen
werden können.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind aber bei der Bewertung von Haltungsvorschriften die Empfehlungen für das Halten von Legehennen des Europarats als Beurteilungsmaßstab heranzuziehen.
Haltungssysteme dürfen nach diesen Empfehlungen nur dann eingeführt werden, wenn sie ausreichend erprobt sind. Das ist bei dem vorgeschlagen FAL-Modell ganz offensichtlich noch nicht der Fall.
Wegen der zu erwartenden Entwicklungszeit und der notwendigen wissenschaftlichen Evaluierung in Praxisversuchen in einem Modellvorhaben - wie jetzt beim ausgestalteten Käfig - kann das von der FAL vorgeschlagene Konzept-Modell keinesfalls als Erfüllung des Auftrages der Agrarministerkonferenz vom 16. März 2004 zur Weiterentwicklung einer „Kleinvoliere“ auf Basis des FAL-Gutachtens Modellvorhaben ausgestaltete Käfige angesehenen werden.
Mittelfristig und nach wissenschaftlicher Evaluierung, praktischer Erprobung und ggf. notwendiger Adaption kann dann versucht werden, das Konzept-Modell Kleinvoliere der FAL zur Praxisreife zu entwickeln. Wie beim Pilotprojekt Ausgestalteter Käfig, erklärt die Deutsche Geflügelwirtschaft sich ausdrücklich auch bereit, dass Konzept-Modell der FAL in der Praxiserprobung weiterzuentwickeln. Dabei sollte allerdings die Entwicklung dieses neuen Haltungssystems vorzugsweise auch europäisch eingebunden werden.